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Informationen zum Fachbereich Arbeitsrecht:

Arbeitsvertrag/Mobbing

Wir beraten Sie vor Eintritt in ein Arbeitsverhältnis und prüfen einen Ihnen vorliegenden Arbeitsvertrag bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten.

Wir entwerfen Arbeitsverträge und sonstige Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Wir setzen sämtliche Rechte aus Arbeitsverhältnissen und Arbeitsverträgen erforderlichenfalls vorgerichtlich und gerichtlich durch.

Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen des Beschäftigtenschutz bei sexueller Belästigung durch Arbeitskollegen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Schutz bei systematischem Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kollegen oder Vorgesetzte (Mobbing).

Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei Kündigungen oder sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhelfen wir Ihnen zu Ihren Rechten. Wir machen insbesondere den für Sie geltenden gesetzlichen Kündigungsschutz außergerichtlich und gerichtlich geltend. Wir prüfen und beraten Sie bezüglich Abfindungsregelungen.

Betriebsrat

Wir unterstützen Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Einrichtung und Tätigkeit des Betriebsrates.

Urlaub/Mutterschutz/Elternzeit (Erziehungsurlaub)

Wir prüfen Ihre Rechte bezüglich Urlaub und Ihre Rechte als (werdende) Mutter. Wir beraten und vertreten Sie bezüglich der Elternzeit (Erziehungsurlaub) und bezüglich Ihrer Erziehungsgeldansprüche gegenüber dem Versorgungsamt.

Zeugnis/Beurteilung/Abmahnung

Wir prüfen Ihr Zeugnis und Ihre Beurteilung. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Abmahnungen. Wir helfen Arbeitgebern bei der Abfassung von Zeugnissen, Beurteilungen und Abmahnungen.

Angestelle im öffentlichen Dienstag (BAT-Angestellte)

Wir machen Rechte aus Ihrem Dienstvertrag vorgerichtlich und gerichtlich geltend, wenn Sie als Angestellter im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder Ihr Arbeitsvertrag an den BAT angelehnt ist.

Wir beraten Sie als Bewerber, wenn sie beabsichtigen, als Angestellter in den öffentlichen Dienst einzutreten.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich insbesondere im Hinblick auf
- Probezeit
- Nebentätigkeit
- Versetzung, Abordnung, Zuweisung
- Personalakten
- Haftung
- Arbeitszeit
- Teilzeitbeschäftigung
- Eingruppierung
- Vergütung
- Beihilfen
- zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Beamte

Wir beraten Sie als Beamter bezüglich Ihrer sämtlichen Rechte und Pflichten, insbesondere bei Auseinandersetzungen mit Ihrem Dienstherrn, Vorgesetzen und Kollegen.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei
- Einstellung und Entlassung
- Besoldung und Versorgung
- Beurteilung und Beförderung
- Nebentätigkeit
- Versetzung, Abordnung und Umsetzung
- disziplinarischen Maßnahmen oder Haftung

Wir beraten und vertreten Sie bereits im Anhörungsverfahren und führen erforderlichenfalls Widerspruch und Klage.