Informationen zum Fachbereich Baurecht:
Auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts beraten und vertreten wir Sie sowohl gegenüber den Baubehörden als auch gegenüber Nachbarn. Dies bezieht sich auf das Bauplanungs- wie auch auf das Bauordnungs- und das Nachbarrecht. Wir beraten sowohl Investoren, betroffene Eigentümer und andere vom Plan Betroffene im Plan- aufstellungsverfahren und betreuen als Prozessvertreter gegen Bebauungspläne gerichtete Normenkontrollverfahren. Im Bauordnungsrecht beraten wir Sie sowohl vor als auch nach Erteilung einer Baugenehmigung, treten für Sie in Kontakt mit der Gemeinde, den zuständigen Fachbehörden, Sachverständigen und Nachbarn und betreuen sämtliche hiermit im Zusammenhang stehenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren.