Informationen zum Fachbereich Erbrecht:
Vertragliche Gestaltungen
Im Rahmen einer rechtzeitigen und vorausschauenden Planung soll Ihr Vermögen erhalten und Streit unter den Erben vermieden werden. Wir gestalten für Sie Testamente und Erbverträge, planen und regeln die vorweggenommene Erbfolge und erstellen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Wir vermitteln, sofern erforderlich und gewünscht, die Dienste eines Notars.
Nachlassproblemstellungen
Nach dem Erbfall beraten wir Sie bei Fragen der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft. Wir vertreten Sie in Erbscheinserteilungsverfahren und machen für Sie Pflichtteils- , Pflichtteilsergänzungsansprüche und Vermächtnisse geltend.
Erbauseinandersetzungen
Bei Auseinandersetzungen zwischen Erben untereinander oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten bzw. Vermächtnisnehmern vertreten wir Sie außergerichtlich sowie auch vor Gericht. Ebenso wirken wir bei einvernehmlicher Verteilung des Nachlasses zwischen den Erben mit.