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Informationen zum Fachbereich Familienrecht:

Ehe- und Ehescheidungsrecht

Wir stehen beratend bereits vor der Trennung zur Verfügung und begleiten Sie außergerichtlich und gerichtlich bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil (anders z.B. als ein zur Neutralität verpflichteter Notar) unter Berücksichtigung Ihrer individuellen vermögens– und versorgungsrelevanten Interessen.

Ehegatten- und Kindesunterhalt

Wir sind tätig im Zusammenhang mit der Feststellung und Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche als Ehegatte, Getrenntlebende(r) und Geschiedene(r) sowie derer Ihrer Kinder gegen einen Elternteil.

Sorge- und Umgangsrecht

Zum Wohl Ihres Kindes vertreten wir Ihre Interessen als Elternteil eines ehelichen oder nichtehelichen Kindes außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich im Rahmen der Ausübung Ihres Sorgerechts und Umgangsrechts. Im Interesse des betroffenen Kindes gehen wir hier bei mit der notwendigen Sensibiltät vor, zögern jedoch nicht, zum Schutze des Kindeswohls jede rechtlich zulässige Maßnahme in Ihrem Sinne zu ergreifen.

Vertragliche Gestaltungen

Wir prüfen und entwerfen Verträge zur Regelung von Vermögensausgleichsansprüchen, Sorgerechts- und Umgangsregelungen und andere Vereinbarungen zur Gestaltung der Ehe, der Trennungszeit und der nachehelichen Zeit. Wir vermitteln, sofern erforderlich und gewünscht, die Dienste eines Notars.