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Informationen zum Fachbereich Immobilienrecht

Grundstücksrecht/Immobilienrecht

Wir prüfen und fertigen unter besonderer Berücksichtigung Ihrer individuellen Interessen (anders z.B. als ein zur Neutralität verpflichteter Notar) unter anderem Kaufverträge, Sicherungsabreden sowie Verträge über Grundschuldbestellungen und persönliche Dienstbarkeiten. In diesem Bereich liegt einer der Schwerpunkte der Kanzlei, ausgewiesen durch den Erwerb des Fachanwaltstitels "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht".

Wir setzen Ihre Rechte aus solchen Verträgen außergerichtlich und gerichtlich durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab. Nach Wunsch begleiten wir die Veräußerung oder den Kauf einer Immobilie von Beginn bis zum Abschluss ggf. unter kostenfreier Vermittlung der Dienste von Maklern und Finanzierern. Wir vermitteln, sofern erforderlich und gewünscht, die Dienste eines Notars.