Informationen zum Fachbereich Kauf- und Werkvertragsrecht
Streitigkeiten, die aus Kauf- oder Werkverträgen resultieren, stellen die zahlenmäßig häufigsten im Zivilrecht dar, was daraus folgt, dass die meisten Verträge, deren Gegenstand die Lieferung von Sachen oder die Erbringung sonstiger Leistungen ist, rechtlich einem der beiden Vertragstypen zuzuordnen sind.
Konflikte in diesen Fachgebieten beziehen sich zumeist auf
- die Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen;
- Störungen im Bereich der Vertragsabwicklung: Es wird nicht geliefert, Mängel der
Leistung treten auf, eine der Parteien will sich vom Vertrag lösen, Folgeschäden
entstehen und Streit über Schadenersatz kommt auf, etc.;
- Probleme, ihre Rechte, Interessen und Ansprüche wirksam wahrzunehmen und
sich nicht im Gestrüpp des Werkvertragsrechts zu verirren, haben vielfach gerade
kleine und Handwerksunternehmen.
Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht zählen zu den Kerngebieten der anwaltlichen Tätigkeit im Zivilrecht. Wir bieten insoweit ein umfassendes Leistungsspektrum an, von der Beratung und Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Vertretung und Vollstreckung.