Informationen zum Fachbereich Medizinrecht:
Recht der medizinischen Behandlung
Wir beraten und vertreten Sie als Arzt und Patient in medizinrechtlichen Fragestellungen rund um den Behandlungsvertrag und Ihre Rechte als Arzt und Patient unter besonderer Beachtung der gebotenen Sensibilität in diesem von persönlichem Vertrauen geprägtem Berufsfeld.
Arzthaftung
Jeder Mensch macht Fehler. Wir prüfen Ansprüche aus (vermeintlichen) Fehlern im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit und setzen diese für Sie als Patient durch oder wehren solche, ggf. in Zusammenarbeit mit Ihrer ärztlichen Haftpflichtversicherung, ab. Wir arbeiten in diesem Bereich mit anerkannten Sachverständigen und einer Reihe von Fachärzten zusammen.
Hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte übernehmen wir Ihre Verteidigung im Ermittlungs-, Zwischen und Hauptverfahren (s. auch Schwerpunkt Strafrecht)
Berufsrecht
Wir beraten und vertreten Ärzte unter anderem in den Bereichen Schweigepflicht, Approbation und Ermächtigung. Wir vertreten Sie als Arzt bei berufsrechtlichen Streitigkeiten (Wettbewerb, standesrechtliche Verfahren) außergerichtlich und gerichtlich.
Vergütungsrecht
Wir prüfen Privatliquidationen und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Wir unterstützen Sie als Arzt außergerichtlich und gerichtlich bei Streitigkeiten mit den kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen von behördlichen und gerichtlichen Verfahren.
Vertragsarztrecht
Wir beraten und vertreten Sie im vertragsärztlichen Zulassungsverfahren, im Nachbesetzungsverfahren, bei Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Wir führen für Sie Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gegen sachlich-rechnerische Richtigstellungen. Wir beraten Sie bei der Beteiligung an einem Medizinischen Versorgungszentrum und dessen Gründung.