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Nebenklagevertretung / Opferschutzanwältin

Wir führen für Sie die Nebenklage wenn Sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind. Wir prüfen und ergänzen die Arbeit des Staatsanwalts und vertreten Sie in der Hauptverhandlung. Nach unserer Auffassung gehört auch diese Tätigkeit in die Begleitung eines Fachanwaltes für Strafrecht, da die Wahrnehmung Ihrer Rechte im Rahmen des Strafverfahrens fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Strafrecht voraussetzen, die bei im Übrigen mehrheitlich zivilrechtlich tätigen Bevollmächtigten in aller Regel nicht vorhanden sind. Immer wieder ist daher leider zu beobachten, dass Nebenklagen passiv geführt werden und nicht aktiv die straprozessualen Möglichkeiten genutzt werden.

Als Opfer einer Straftat haben Sie erhebliche Belastungen als Folgen der Tat zu tragen. In dieser Situation unterstützen wir Sie im Rahmen der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte unter Nutzung des Repertoires eines erfahrenen Strafverteidigers und Fachanwalts für Strafrecht und einer zivilrechtlich spezialisiert im Opferschutz tätigen Rechtsanwältin.

Daneben kümmern wir uns um die Abwicklung der zivilrechtlichen Folgen einer Straftat (z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld) und vertreten Sie in einem Ihren Interessen dienenden Gewaltschutzverfahren.

Ein immer weiter Raum einnehmendes Thema stellt die Verwirklichung des Schutzes der Opfer sogenannter Stalker dar. Auch hier sind wir den strafrechtlichen als auch den zivilrechtlichen Bereich (z.B. Unterlassungsansprüche) betreffend tätig und begeiten Sie in dieser schwierigen und äußerst belastenden Situation.