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Informationen zum Fachbereich Ordnungswidrigkeiten:

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Wir vertreten Sie gegenüber der Straßenverkehrsbehörde, der Staatsanwaltschaft und vor den Amtsgerichten und Oberlandesgerichten, falls gegen Sie der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit erhoben wird. Dies gilt insbesondere bei Verhängung eines Fahrverbotes u.a. bei Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Wir vertreten Sie bereits im Anhörungsverfahren, führen gegen den Bußgeldbescheid Einspruch und vertreten Sie vor Gericht in allen Instanzen.


Sonstige Ordnungswidrigkeiten

Auch außerhalb des Straßenverkehrsrechts stehen wir Ihnen als Verteidiger im Falle des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit zur Verfügung. Dies betrifft zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich des Gewerberechts, Gaststättenrechts, Meldewesens, Ausländerrechts, Sozialrechts (z.B. Verstoß gegen Mitteilungspflichten), Waffen- und Sprengstoffrechts, Steuer- und Zollrechts, Abfallrecht, Immissionschutzrechts. Wir verteidigen Sie im Einspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und vor dem entsprechenden Gericht in allen Instanzen.