Informationen zum Fachbereich priv. Bau- und Architektenrecht
Im privaten Baurecht beraten wir Sie vom Beginn der Planung über die Objektausführung bis in das Stadium der Gewährleistung, des eventuellen Schadensersatzes oder der Rückabwicklung des Bauvertrages. Zu unseren Mandanten zählen (potentielle) Bauherren, Bauherrengemeinschaften, Bauhandwerker und Architekten. Die Durchführung selbstständiger Beweisverfahren zum Zwecke der Beweissicherung, die Durchsetzung oder Abwehr von Bauhandwerkersicherungen, einstweiliger Verfügungen, Honorarklagen, Werklohnklagen, Klagen auf Mängelbeseitigung, Gewährleistungsklagen etc. zählen zu unserem anwaltlichen Repertoire.
Wir sind ebenfalls tätig im Rahmen der Gewährleistung, des Schadensersatzes sowie der Vertragsrückabwicklung bei Verträgen von und mit Bauhandwerkern. Dazu gehören auch Einzelaufträge abseits von Gesamtbauvorhaben. Wir setzen Ihre diesbezüglichen Rechte außergerichtlich wie auch auf gerichtlichem Wege durch.