Informationen zum Fachbereich Steuerrecht:
Finanzbuchhaltung/Umsatzsteuervoranmeldung
Wir sortieren, kontieren und fertigen Ihre Buchführung nach Ihren Belegen und ggf. Kassenbüchern mit den zugehörigen monatlichen Auswertungen. Zudem erstellen wir Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen ggf. nach Beantragung von Dauerfristverlängerungen. Bitte beachten Sie unseren besonderen Abhol- und Bringservice.
Lohnbuchhaltung
Wir führen für Sie als Arbeitgeber die Lohnkonten, Erstellen alle erforderlichen Meldungen bei den Sozialversicherern und Übersenden die Zahlungslisten zum Termin der Fälligkeit der Lohnzahlung.
Erstellen des Jahresabschlusses/Gewinnermittlung
Wir ermitteln den für die Erstellung der Einkommensteuererklärung nach den gesetzlichen Vorschriften zu bestimmenden Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit oder Gewerbebetrieb.
Steuererklärungen
Wir erstellen Ihre Steuererklärungen vor allem im Bereich der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Schenkungs-/Erbschaftssteuer für Arbeitnehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende. Sofern Sie Ihre Finanzbuchführung selbst erstellen oder extern erstellen lassen, übernehmen wir Ihre Daten.
Umgang mit dem Finanzamt
Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Angelegenheiten im Umgang mit dem Finanzamt angefangen von A wie Amtshaftung, Amnestie, Aussetzung der Vollziehung über Bauabzugssteuer, Berichtigung von Verwaltungsakten, Betriebsveräußerung, Eigenheimzulage, Fristen, Grunderwerbsteuer, Haftung, Identifikationsnummer, Kirchensteuer, Lohnsteuerkarte, Mitunternehmerschaft, Nachprüfungsvorbehalt, Offenbare Unrichtigkeit, Pfändung, Renten, Stundung, tatsächliche Verständigung, Umsatzsteuernachschau, verbindliche Auskunft, Werbungskosten bis Z wie zusammenfassende Meldung und vielem mehr.
Vertretung in behördlichen Verfahren vor dem Finanzamt/Rechtsbehelfsverfahren
Ein großer Teil der Bescheide der Finanzverwaltung leidet an mehr oder weniger gravierenden Fehlern. Zudem kommt es vor, dass die Finanzverwaltung Ihren Fall rechtlich anders wenngleich unzutreffend beurteilt. In diesen Fällen führen wir das Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) und setzen uns für Sie mit dem Finanzamt auseinander, um Fehler korrigieren zu lassen oder das Finanzamt von der für Sie vorteilhafteren Rechtsauffassung zu überzeugen.
Finanzgerichtliche Verfahren in allen Instanzen
Wenn das Einspruchsverfahren nicht zu dem gewünschten Erfolg führt oder ein Eilantrag erforderlich wird, werden wir für Sie vor dem zuständigen Finanzgericht tätig. Selbstverständlich besprechen wir alle Chancen, Risiken und erforderlichen Schritte mit Ihnen. Sofern rechtlich möglich und in Ihrem Interesse geboten, führen wir das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof.
Begleitung von Existenzgründungen
Wir sind tätig als fachkundige Stelle zur Prüfung der Tragfähigkeit des Unternehmens bei Beantragung von öffentlichen Leistungen. Wir helfen bei der Erstellung eines Businessplanes zur Vorlage bei Banken und anderen Finanzierern und helfen Ihnen Schritt für Schritt bei der Verwirklichung Ihres Gründungsvorhabens.
Begleitung von Betriebsprüfungen
Wir begleiten Sie bei Prüfungen des Finanzamtes und stehen für Sie dem Finanzamt als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir geben Ihnen und Ihrem Personal Hilfestellung und Anleitung im Umgang mit den Prüfern.
Eilhilfe bei Umsatzsteuernachschau und unangekündigten Maßnahmen
Wir sind für Sie da und erforderlichenfalls vor Ort, wenn Sie von unangekündigten Maßnahmen (Umsatzsteuernachschau, Steuerfahndungsmaßnahmen, Durchsuchung, Beschlagnahme) betroffen sind. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unser Notfalltelefon.