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Informationen zum Fachbereich Verkehrsrecht:

Führerschein/Fahrerlaubnis

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde in Bezug auf Fahrerlaubnis und Führerschein, etwa bei
- Erteilung oder Entzug der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Beschränkungen oder Auflagen zur Fahrerlaubnis
- Anordnung von Aufbauseminaren oder
- Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Vorbereitung des Entzuges der Fahrerlaubnis.
- Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Wir vertreten Sie bereits im Anhörungsverfahren, fechten die Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde an und vertreten Sie erforderlichenfalls vor dem Verwaltungsgericht im einstweiligen Rechtsschutz und im Klageverfahren.

 
Verkehrsunfall

Sollten Sie einen Verkehrsunfall als Führer eines Kraftfahrzeugs, als Radfahrer oder Fußgänger erlitten haben, beraten wir Sie und machen Ihre Rechte auf Schadensersatz außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich geltend.

Wir sind bei der Suche eines geeigneten Sachverständigen zur sachgerechten Unfallrekonstruktion und Schadenfeststellung behilflich.

Sollten Sie einen Personenschaden erlitten haben, machen wir auch Ihr Recht auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und andere Schäden geltend.

 
Versicherungen

Wir vertreten Sie gegenüber den an einem Verkehrsunfall beteiligten Versicherungen und zwar Ihrer eigenen Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) und gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

 
Ordnungswidrigkeiten/Bußgeld

Wir vertreten Sie gegenüber der Straßenverkehrsbehörde, der Staatsanwaltschaft und vor den Amtsgerichten und Oberlandesgerichten, falls gegen Sie der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit erhoben wird. Dies gilt insbesondere bei Verhängung eines Fahrverbotes u.a. bei Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Wir vertreten Sie bereits im Anhörungsverfahren, führen gegen den Bußgeldbescheid Einspruch und vertreten Sie vor Gericht in allen Instanzen.