Informationen zum Fachbereich Wassersport und Recht:
Als Eigner, Skipper eigener Yacht oder Charterskipper unterliegen Sie vielfältigen, seerechtlich speziellen Regelungen, deren Nichteinhaltung (ähnlich wie im Straßenverkehr) zu großen Problemen führen können. Dies reicht z.B. von einem Bußgeld bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis (auch für den Straßenverkehr) oder der Beschlagnahme des Fahrzeugs. Die den Teilnehmern am Seeverkehr obliegenden Pflichten sind erheblich und betreffen viele Bereiche, denen sich mancher Skipper gar nicht bewusst ist (Umweltvorschriften, spezielle Befahrensvorschriften, Ausrüstungsvorschriften uvm.).
Wir beraten und vertreten Sie in Ordnungswidrigkeitenverfahren, Seeamtsverfahren und gerichtlichen Verfahren einschließlich strafrechtlicher Verfahren.
Zudem stehen Sie als Skipper stets in der Gefahr, in Haftung für Schäden genommen zu werden, die Sie als Führer eines Wasserfahrzeugs verursacht haben sollen.
Umgekehrt sollten Sie die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz einem spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt überlassen, um nicht das Risiko einzugehen, weniger zu erhalten als Ihnen zusteht oder Gefahr zu laufen, dass Dritte (z.B. Schadensgegner, Versicherer) die Erfüllung Ihrer berechtigten Ansprüche verzögern.
Dem Verkäufer oder Käufer eines Sportbootes oder eines anderen Wasserfahrzeugs empfehlen wir, sich durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung oder Überprüfung bestehender Vertragsentwürfe frühzeitig vor finanziell erheblichen Risiken schützen, damit die Freude am Wassersport nicht durch juristische Auseinandersetzungen getrübt wird.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheit im Zusammenhang mit dem Eigentum von Wassersportfahrzeugen, sei es vor dem Kauf durch Prüfung und Gestaltung von Verträgen als auch nach dem Kauf bei Problemen in Gestalt z.B. von Mängeln oder Schäden, Auseinandersetzungen im Rahmen der Überführung oder des Transportes.
Daneben sind wir außergerichtlich und gerichtlich für Skipper tätig, die im Rahmen der Führung einer fremden Yacht mit Problemen konfrontiert werden. Dies schließt die Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatz aus dem Chartervertrag z.B. in Gestalt von Minderungsansprüchen, Folgeschadenregulierung oder die Prüfung und ggf. Abwehr von Ansprüchen von Crewmitgliedern ein.