Informationen zum Fachbereich Wohnungseigentum- und Immobilienrecht:
Wohnungseigentumsrecht
Wir vertreten Mandanten in allen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft.
Wir beraten Sie in häufig auftretenden Problemfällen zu:
- den Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Abgrenzung Gemeinschafts- oder Sondereigentum
- Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung
- Wie weit reicht ein Sondernutzungsrecht?
- Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage