Dr. h.c. Thomas Heimbürger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Jahrgang 1965
Zuerkennung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung
Fachanwalt für Verkehrsrecht und
Fachanwalt für Strafrecht
nach entsprechender Ausbildung aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und des Strafrechts durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf.´
Weitere Inhalte folgen demnächst.